Förderungen

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Unterjährige Kleinstförderung 2024

maximale Förderhöhe 5.000 EUR, Vergabe fortlaufend ab März 2024

Stand: 01. März 2024, Änderungen vorbehalten

Mit der Kleinstförderung unterstützen das Kulturamt der Stadt Köln und der IFM e.V. seit 2020 Projekte und Kooperationen von Künstler*innen oder Veranstalter*innen, die sich kurzfristig oder aufgrund unvorhersehbarer Möglichkeiten ergeben. Um auch umfangreichere Vorhaben mit großen Besetzungen und aufwendigere Produktionen fördern zu können, wurde 2023 die maximale Förderhöhe auf 5.000 EUR angehoben.

Zugelassen sind Anträge aus den Bereichen Jazz, Globale Musik, Klassik, Alte Musik, Neue Musik, Elektronik, Klangkunst, Musiktheater und transdisiplinäre sowie musikstilübergreifende Projekte. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Dokumentationen, Recherchen, Kompositionsvorhaben, Workshops, Gesprächsformate, Honorare, Reise- und Unterbringungskosten, Produktionskosten, Raum- und Technikmiete sowie Öffentlichkeitsarbeit. In Ausnahmefällen ist auch die Deckung kurzfristig auftretender Finanzierungsbedarfe in längerfristig geplanten Projekten möglich.

Beantragung:

Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden und werden zeitnah bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt über ein online ausfüllbares Antragsformular (.pdf) an kleinstfoerderung@musik-in-koeln.de.

Vorzulegen sind:

  • eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens (max. 750 Zeichen),
  • eine ausführliche Projektbeschreibung (bis max. 5.000 Zeichen),
  • ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan.
  • Bei Bedarf können Anlagen ergänzt werden.

HINWEIS: Es sind Drittmittel in Höhe von mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben einzubringen (zum Beispiel durch andere Fördernde oder Sponsor*innen) oder auch in Form eigener Geldmittel (Eigenmittel).

Vergabe:

  • Über Anträge mit Beträgen bis einschließlich 1.500 EUR entscheidet die Geschäftsführung in enger Abstimmung mit dem Vorstand des IFM e.V. fortlaufend und kurzfristig.
  • Über Anträge mit Beträgen über 1.500 EUR bis einschließlich 5.000 EUR entscheidet eine aus wechselnden Mitgliedern der IFM-Teilszenen zusammengesetzte Jury jeweils zeitnah nach Ablauf folgender Einreichungsfristen:
    • 29. März
    • 10. Mai
    • 21. Juni
    • 30. August
    • 11. Oktober (zugleich letzter Einreichungstermin)

Jurymitglieder sind:

Alte Musik: Michael Dücker, Alexander Scherf // elektronik+klangkunst: Felix Knoblauch, Claudia Robles // Globale Musik: Albrecht Maurer, Annette Maye, Syavash Rastani // Jazz: Felix Hauptmann, Ursula Wienken, Heidi Bayer // Klassik: Luciano Marziali // Neue Musik: Dorothee Haddenbruch, Georgia Koumará, Irene Kurka // Musiktheater und transdisziplinäre Projekte: Oxana Omelchuk, Eva Maria Müller, Vittoria Quartararo // Beisitzer*innen (beratend, ohne Stimmrecht): Thomas Strang, Ulla Oster (IFM Geschäftsführung/Vorstand).

Wer wird gefördert?

  • professionelle freiberufliche Musikakteur*innen - Musiker*innen, Ensembles, Komponist*innen, Klangkünstler*innen, Programmmacher*innen, Veranstalter*innen etc. - mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt Köln.

Was wird gefördert?

  • sich kurzfristig ergebende Projekte und Veranstaltungen in Köln aus den Bereichen Jazz, Globale Musik, Klassik, Alte Musik, Neue Musik, Elektronik, Klangkunst, Musiktheater und transdisziplinäre sowie musikstilübergreifende Projekte; in Ausnahmefällen auch kurzfristig auftretende Finanzierungsbedarfe in längerfristig geplanten Projekten in Köln
  • ausschließlich Projekte, die gesichert im jeweiligen Haushaltsjahr (Januar-Dezember) und innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden
  • Honorare, Reise- und Unterbringungskosten, Produktionskosten, Raum- und Technikmiete sowie Öffentlichkeitsarbeit

Was wird nicht gefördert?

  • Projekte, die bereits vor der Vergabeentscheidung begonnen wurden
  • Projekte, die bereits von der Stadt Köln gefördert werden
  • Projekte, die außerhalb Kölns stattfinden
  • Projekte, die musikalisch dem popkulturellen Bereich zuzuordnen sind (z.B. Pop, Rock, Metal, HipHop, Techno)
  • Projekte, die im Rahmen der Kleinstförderung schon einmal beantragt und abgelehnt wurden
  • Anträge, die sich ausschließlich auf Proben beziehen
  • Musiker*innenhonorare im Rahmen von Tonträger- und Videoproduktionen ohne Livepublikum
  • Fotoshootings
  • Verpflegungskosten
  • Anträge sollten eine Mindestgage nicht unter 200 EUR für professionelle/r Musiker*in bzw. ein Mindesthonorar nicht unter 15 EUR/Stunde für alle anderen Mitwirkenden vorsehen.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Anträge können nur über das online ausfüllbare Antragsformular (.pdf) gestellt werden.
  • Hinweis: Um die erweiterten Formularfunktionen des Antragsformulars in vollem Umfang nutzen zu können, empfiehlt es sich, aktuelle Versionen der Browser Firefox, Chrome oder Opera sowie ggfs. Acrobat Reader in Verbindung mit den Betriebssystemen Windows oder macOS zu verwenden. Auf Mobilgeräten ist die Funktionalität z.T. stark eingeschränkt.
  • Ordnen Sie das Projekt einer der Teilszenen zu: Alte Musik, Elektronik+Klangkunst, Globale Musik, Jazz, Klassik, Neue Musik, Musiktheater und transdisziplinäre Projekte, musikstilübergreifend.
  • Benennen Sie in der Kurzbeschreibung, wofür genau der Zuschuss beantragt wird. Beschreiben Sie möglichst konkret und kurz den Kern Ihres Projektes. Orientieren Sie sich dabei an den typischen „W-Fragen“: Wer? Was? Wann? Wo? (Künstler / Konzert, Komposition etc. / Termin/Zeitraum / Ort).
  • Nutzen Sie die Projektbeschreibung für eine ausführliche, vertiefende Darstellung Ihres geplanten künstlerischen Vorhabens.
  • Erstellen sie eine nachvollziehbare und hinsichtlich Höhe und Umfang begründbare Kostenplanung unter Berücksichtigung der einzubringenden Drittmittel.
  • Benennen Sie das Antragsformular wie folgt: „IFM Kleinstförderung 2024_Name Antragsteller*in_Datum der Einreichung“, also z.B.: „IFM Kleinstförderung 2024_Maxi Mustermensch“.
  • Senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (bitte keine Scans oder Fotodateien davon) als E-Mail-Anhang an kleinstfoerderung@musik-in-koeln.de.
  • Anträge werden auch ohne Unterschrift akzeptiert.

Was ist bei der Kostenplanung zu beachten?

  • Der Kostenplan muss ausgeglichen sein, also Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe ausweisen. Alle geplanten Ausgaben müssen durch die geplanten Einnahmen einschließlich des beantragten Zuschusses gedeckt sein.
  • Für die Einnahmenseite gilt überdies: Es müssen Drittmittel in Höhe von 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben eingebracht werden. Der von der IFM weitergereichte städtische Zuschuss ist eine subsidiäre (nachrangige) finanzielle Unterstützung. Er stellt nur einen Anteil der Gesamtfinanzierung dar. Neben dem beantragten Zuschuss müssen daher noch weitere Gelder eingeplant werden. Dies sollte durch Drittmittel (zum Beispiel andere Fördernde oder Sponsor*innen) erfolgen oder auch durch eigene Geldmittel (Eigenmittel). Bei der Finanzierung können prinzipiell also mehrere Fördergeber vorgesehen werden. Ehrenamtliche Eigenleistungen und Sachleistungen sind dagegen nicht möglich. Das "Zurückspenden" von Honoraren durch Projektteilnehmer*innen ist nicht erlaubt.
  • Alle Kostenpositionen sind zu belegen (Verwendungsnachweis).

Downloads zu Antragstellung & Verwendungsnachweis

Beratung

Rückfragen können per Mail oder zu den folgenden Telefonzeiten an die IFM Geschäftsstelle gerichtet werden: 

Montag, 10 bis 14 Uhr
Mittwoch, 10 bis 14 Uhr
Freitag, 10 bis 14 Uhr
oder nach Vereinbarung 

Telefon: 0221 - 678 10262
buero@musik-in-koeln.de