NRW-Stipendium "Auf geht´s" Geht in die letzte Runde

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31. Mai 2021

Frisft verlängert: Stipendienprogramm „Auf geht´s vom NRW Kulturministerium ist bis zum 30.6. online!

 

Hier ist der Link dazu: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/auf-gehts

Hier geht es zur PM: https://www.mkw.nrw/presse/aufgehts_PM

Alle Förderungen vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW: https://www.mkw.nrw/kultur

 

Landesregierung schreibt erneut 15.000 Stipendien aus – Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Setzen erfolgreiches Programm fort, um weiterhin künstlerisches Arbeiten in der Krise zu ermöglichen

Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten erneut Anträge für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ der Landesregierung stellen. Im Rahmen der Neuauflage des Programms stehen weitere 15.000 Stipendien zur Verfügung. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler erhalten 6.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten (April bis September), um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den Bedingungen der Pandemie nachzugehen. Das Antragsformular steht über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zur Verfügung.

Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021.

 Aus dem Corona-Newsletter 19.5.2021

1) Das Stipendium ist und bleibt steuerfrei. Siehe auch die FAQ`s. Die Formulierung im Bescheid ist missverständlich: „"Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens - oder Körperschaftsteuer wird das Stipendium gewinnwirksam berücksichtigt" Das mit copy und paste vom Bescheid im letzten Jahr wurde missverstanden. Die Klärung der Steuerfreiheit erfolgte erst im November 2020. Da waren die Bescheide schon raus und so wurde die Vorlage nur übernommen. Aktuell meint das nur, dass das Stipendium als steuerfreie Einnahme in Zeile 15 oder nn eingetragen werden muss.

2) Künstlerische Tätigkeit im Hauptberuf
So heißt es jetzt in den FAQ`s: „Muss ich meine Einnahmeausfälle oder meine finanzielle Situation darstellen?
Nein, dem Antrag müssen keine Belege über Honorarausfälle, Kontoauszüge oder Kostenkalkulationen oder sonstiges beigelegt werden. Allerdings müssen Sie bestätigen und auf Anforderung nachweisen können, dass Ihre künstlerische Tätigkeit bedingt durch die Corona-Pandemie wesentlich beeinträchtigt ist, dass Sie Ihre künstlerische Arbeit als Haupterwerb betreiben (siehe oben) und dass Sie durch die Corona-Krise erhebliche Einnahmeausfälle haben. Der Vergleichszeitraum ist in der Regel die Jahre 2018 und 2019, also die Zeit vor Beginn der Corona-Pandemie. Für den Nachweis sollten Sie neben Kontoauszügen und schriftlichen Absagen auch E-Mails und eigene Notizen über ausgefallene Einnahmen (Bezeichnung der mit Ihnen vorgesehenen Aufführung/Maßnahme etc. unter Angabe von Datum, Titel/Arbeitstitel, Veranstalter und Veranstaltungsstätte sowie Honorarvereinbarung netto/brutto/Spesen, Ansprechpartner) vorhalten.“

D.h. leider für die, die erst im letzten oder diesem Jahr ihre Tätigkeit aufnehmen wollten oder in den Jahren 2018 bis 2020 kaum hauptsächlich selbständig künstlerisch tätig waren (Rente, Grundsicherung, keine Aufträge, hauptsächlich nebenberuflich), durchs Raster fallen. Da müssen andere Lösungen her.

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3) Andere Stipendien: Die Stipendien von „Auf geht`s“ schließen die Unterstützung mit anderen Stipendien, insbesondere der Bundesfonds, nicht aus. Das gilt für Musik Classic, Musikfonds u.a. Zeitliche Überschneidung ist kein Problem. Es muss nur ein anderes Thema, ein anderes Projekt sein. Ganz wichtig!

Folgend als Wiederholung ein paar Tipps, mögliche Fehlerquellen und Probleme:

- Formuliert eure Projektbeschreibungen und Biografien vorher in Word oder wo auch immer, kürzt sie auf die 1.500 bzw. 800 Zeichen und kopiert sie erst dann in das Formular rein. Bei einigen ist der überzählige Bereich dann verschwunden.
- Bei der Steuernummer ist eine 5 als Länderkennung vor eurer eigentlichen 11stelligen Steuernummer gesetzt. Die muss drin stehen bleiben.
- Es gab ein Programmierfehler, der behoben worden ist: Jetzt heißt es wieder Steuernummer oder Steuer ID.
- Förderung anderer Stipendien: Für das Stipendienprogramm „Auf geht’s“ ist das kein Problem. Für die Bundesstipendien gibt es noch eine gewisse Unklarheit, was die zeitliche Überschneidung betrifft: Musik Classic kein Problem, Musikfonds noch offen. Ich hoffe, nächste Woche eine Klärung herbeiführen zu können.
- „Ich hatte damals den Fehler gemacht, dass ich mit zwei Kollegen Stipendien für unterschiedliche Positionen in demselben Projekt beantragt habe. Nachdem einer von uns eine Zusage erhalten hatte, wurden die anderen beiden mit der Begründung abgelehnt, dass es sich eben um dasselbe Projekt handelte. Daraufhin haben wir uns einzeln mit unterschiedlichen Projekten beworben und das war dann kein Problem. Es kann also gut sein, dass es unter den angegebenen abgelehnten Anträgen einige Fälle gibt, bei denen dann ein zweiter Antrag erfolgreich war.
- Offizielle Begründung: Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt.
- Antrag - Klingt zu sehr nach Sozial-, Gesellschaftsstudie
- Lt. Begründung fehlte die Angabe, mit welchen künstlerischen Mittel man einbringen will.
- Studierende im Bachelor können nicht hauptsächlich selbständig tätig sein.
- Aber: Studierende im Master bzw. in den letzten Semestern, die nachweisen können, dass sie hauptsächlich selbständig tätig sind, können den Antrag stellen. Nicht nur Studierende an der Kunsthochschule.
- Bei Galeristen kann die eigene künstlerische Leistung schwierig dargestellt werden.
- Wenn das Projekt ein zu starken kommerziellen Anstrich bekommt.

Und: Die Definition, wie hauptsächlich selbständige künstlerische Tätigkeit in der jetzigen Zeit zu verstehen ist, steht noch auf der Klärungsliste.

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