Unterjährige Kleinstförderung 2024
maximale Förderhöhe 5.000 EUR, Vergabe inzwischen beendet
Angesichts schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und gleichzeitig gewachsener Aufgaben und finanzieller Verpflichtungen gestaltet sich die Aufstellung eines soliden Haushalts für die Stadt Köln in diesem Jahr besonders herausfordernd. Über den städtischen Haushalt entscheidet der Rat der Stadt Köln, dies wird für Februar 2025 angestrebt. Im Anschluss daran ist der beschlossene Haushalt der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Erst bei Vorliegen der Genehmigung können durch die Verwaltung rechtsverbindliche Aussagen zu Förderungen abgegeben werden.
1. Das bedeutet, dass der IFM e.V. zum "ob", "wann" und "wie" der unterjährigen Kleinstförderung 2025 derzeit keine Angaben machen kann. Anträge für das Jahr 2025 können daher bis auf Weiteres nicht gestellt werden.
2. Der letzte Einreichungstermin für Anträge auf unterjährige Kleinstförderung 2024 war der 11. Oktober 2024. Unsere Mittel, auch für die Vergabe unter 1.500 EUR, sind aktuell erschöpft. Anträge sollten ab jetzt nur noch in dringenden Fällen bei erkennbarem kurzfristigen Bedarf und nur nach telefonischer Rücksprache mit uns gestellt werden.
3. Wichtig: Im Rahmen der unterjährigen Kleinstförderung 2024 können nur Projekte gefördert werden, die gesichert im Haushaltsjahr 2024 (d.h. bis spätestens 31.12.2024) umgesetzt werden.
- Maximale Förderhöhe 5.000 Euro
- Vergabe fortlaufend ab März 2024
Mit der Kleinstförderung unterstützen das Kulturamt der Stadt Köln und der IFM e.V. seit 2020 Projekte und Kooperationen von Künstler*innen oder Veranstalter*innen, die sich kurzfristig oder aufgrund unvorhersehbarer Möglichkeiten ergeben. Um auch umfangreichere Vorhaben mit großen Besetzungen und aufwendigere Produktionen fördern zu können, wurde 2023 die maximale Förderhöhe auf 5.000 EUR angehoben.
Zugelassen sind Anträge aus den Bereichen Jazz, Globale Musik, Klassik, Alte Musik, Neue Musik, Elektronik, Klangkunst, Musiktheater und transdisiplinäre sowie musikstilübergreifende Projekte. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Dokumentationen, Recherchen, Kompositionsvorhaben, Workshops, Gesprächsformate, Honorare, Reise- und Unterbringungskosten, Produktionskosten, Raum- und Technikmiete sowie Öffentlichkeitsarbeit. In Ausnahmefällen ist auch die Deckung kurzfristig auftretender Finanzierungsbedarfe in längerfristig geplanten Projekten möglich.
Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden und werden zeitnah bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt über ein online ausfüllbares Antragsformular (.pdf) an kleinstfoerderung@musik-in-koeln.de.
Wir bitten um Beachtung der Einreichungsfristen (s.u.) - innerhalb von 3 Monaten nach Bewilligung sollten die Projekte durchgeführt werden.
Vorzulegen sind:
- eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens (max. 750 Zeichen),
- eine ausführliche Projektbeschreibung (bis max. 5.000 Zeichen),
- ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan.
- Bei Bedarf können Anlagen ergänzt werden.
Hinweis: Es sind Drittmittel in Höhe von mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben einzubringen (zum Beispiel durch andere Fördernde oder Sponsor*innen) oder auch in Form eigener Geldmittel (Eigenmittel).
Über Anträge mit Beträgen bis einschließlich 1.500 EUR entscheidet die Geschäftsführung in enger Abstimmung mit dem Vorstand des IFM e.V. fortlaufend und kurzfristig.
Über Anträge mit Beträgen über 1.500 EUR bis einschließlich 5.000 EUR entscheidet eine aus wechselnden Mitgliedern der IFM-Teilszenen zusammengesetzte Jury jeweils zeitnah nach Ablauf folgender Einreichungsfristen:
29. März
10. Mai
21. Juni
30. August
11. Oktober (zugleich letzter Einreichungstermin)
Jurymitglieder sind:
Alte Musik: Michael Dücker, Alexander Scherf // elektronik+klangkunst: Felix Knoblauch, Claudia Robles // Globale Musik: Albrecht Maurer, Annette Maye, Syavash Rastani // Jazz: Felix Hauptmann, Ursula Wienken, Heidi Bayer // Klassik: Luciano Marziali // Neue Musik: Dorothee Haddenbruch, Georgia Koumará, Irene Kurka // Musiktheater und transdisziplinäre Projekte: Oxana Omelchuk, Eva Maria Müller, Vittoria Quartararo // Beisitzer*innen (beratend, ohne Stimmrecht): Thomas Strang, Ulla Oster (IFM Geschäftsführung/Vorstand).
Rückfragen können per Mail oder zu den folgenden Telefonzeiten an die IFM Geschäftsstelle gerichtet werden:
Montag, 10 bis 14 Uhr
Mittwoch, 10 bis 14 Uhr
Freitag, 10 bis 14 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 0221 - 678 10262
buero@musik-in-koeln.de
- professionelle freiberufliche Musikakteur*innen - Musiker*innen, Ensembles, Komponist*innen, Klangkünstler*innen, Programmmacher*innen, Veranstalter*innen etc. - mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt Köln.
Was wird gefördert?
- sich kurzfristig ergebende Projekte und Veranstaltungen in Köln aus den Bereichen Jazz, Globale Musik, Klassik, Alte Musik, Neue Musik, Elektronik, Klangkunst, Musiktheater und transdisziplinäre sowie musikstilübergreifende Projekte; in Ausnahmefällen auch kurzfristig auftretende Finanzierungsbedarfe in längerfristig geplanten Projekten in Köln
- ausschließlich Projekte, die gesichert im jeweiligen Haushaltsjahr (Januar-Dezember) und innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden
- Honorare, Reise- und Unterbringungskosten, Produktionskosten, Raum- und Technikmiete sowie Öffentlichkeitsarbeit
Was wird nicht gefördert?
- Projekte, die bereits vor der Vergabeentscheidung begonnen wurden
- Projekte, die bereits von der Stadt Köln gefördert werden
- Projekte, die außerhalb Kölns stattfinden
- Projekte, die musikalisch dem popkulturellen Bereich zuzuordnen sind (z.B. Pop, Rock, Metal, HipHop, Techno)
- Projekte, die im Rahmen der Kleinstförderung schon einmal beantragt und abgelehnt wurden
- Anträge, die sich ausschließlich auf Proben beziehen
- Musiker*innenhonorare im Rahmen von Tonträger- und Videoproduktionen ohne Livepublikum
- Fotoshootings
- Verpflegungskosten
Anträge sollten eine Mindestgage nicht unter 200 EUR für professionelle Musiker*innen bzw. ein Mindesthonorar nicht unter 15 EUR/Stunde für alle anderen Mitwirkenden vorsehen.
- Anträge können nur über das online ausfüllbare Antragsformular (.pdf) gestellt werden.
- Hinweis: Um die erweiterten Formularfunktionen des Antragsformulars in vollem Umfang nutzen zu können, empfiehlt es sich, aktuelle Versionen der Browser Firefox, Chrome oder Opera sowie ggfs. Acrobat Reader in Verbindung mit den Betriebssystemen Windows oder macOS zu verwenden. Auf Mobilgeräten ist die Funktionalität z.T. stark eingeschränkt.
- Ordnen Sie das Projekt einer der Teilszenen zu: Alte Musik, Elektronik+Klangkunst, Globale Musik, Jazz, Klassik, Neue Musik, Musiktheater und transdisziplinäre Projekte, musikstilübergreifend.
Benennen Sie in der Kurzbeschreibung, wofür genau der Zuschuss beantragt wird. Beschreiben Sie möglichst konkret und kurz den Kern Ihres Projektes. Orientieren Sie sich dabei an den typischen „W-Fragen“: Wer? Was? Wann? Wo? (Künstler / Konzert, Komposition etc. / Termin/Zeitraum / Ort).
Nutzen Sie die Projektbeschreibung für eine ausführliche, vertiefende Darstellung Ihres geplanten künstlerischen Vorhabens.
Erstellen sie eine nachvollziehbare und hinsichtlich Höhe und Umfang begründbare Kostenplanung unter Berücksichtigung der einzubringenden Drittmittel.
Benennen Sie das Antragsformular wie folgt: „IFM Kleinstförderung 2024_Name Antragsteller*in_Datum der Einreichung“, also z.B.: „IFM Kleinstförderung 2024_Maxi Mustermensch“.
Senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (bitte keine Scans oder Fotodateien davon) als E-Mail-Anhang an kleinstfoerderung@musik-in-koeln.de.
Anträge werden auch ohne Unterschrift akzeptiert.
- Über Anträge mit Beträgen bis einschließlich 1.500 EUR entscheidet die Geschäftsführung in enger Abstimmung mit dem Vorstand des IFM e.V. fortlaufend und kurzfristig.
- Über Anträge mit Beträgen über 1.500 EUR bis einschließlich 5.000 EUR entscheidet eine aus wechselnden Mitgliedern der IFM-Teilszenen zusammengesetzte Jury jeweils zeitnah nach Ablauf folgender
Einreichungsfristen:
29. März
10. Mai
21. Juni
30. August
11. Oktober (zugleich letzter Einreichungstermin)
- Jurymitlglieder:
Alte Musik: Michael Dücker, Alexander Scherf // elektronik+klangkunst: Felix Knoblauch, Claudia Robles //
Globale Musik: Albrecht Maurer, Annette Maye, Syavash Rastani // Jazz: Felix Hauptmann, Ursula Wienken, Heidi Bayer // Klassik: Luciano Marziali //
Neue Musik: Dorothee Haddenbruch, Georgia Koumará, Irene Kurka // Musiktheater und transdisziplinäre Projekte: Oxana Omelchuk, Eva Maria Müller, Vittoria Quartararo // Beisitzer*innen (beratend, ohne Stimmrecht): Thomas Strang, Ulla Oster (IFM Geschäftsführung/Vorstand).
- Antragsformular
- Antragsbedingungen & FAQ
- Muster-Abschlussbericht (Verwendungsnachweis)
- Vorlage Belegliste (excel-Vorlage Verwendungsnachweis)
- Logo-Paket IFM
- Logo-Paket Kulturamt Köln (externer Link)