Unterjährige Kleinstförderung 2025
maximale Förderhöhe 5.000 EUR
Die unterjährige Kleinstförderung 2025, die wir mit Mitteln des Referats für Musik im Kulturamt der Stadt Köln durchführen, ist gestartet!
Anträge für das Jahr 2025 sind bitte ausschließlich über unser neu eingerichtetes Online-Förderportal unter
einzureichen.
- Maximale Förderhöhe 5.000 Euro
- Vergabe fortlaufend
Mit der unterjährigen Kleinstförderung unterstützen das Kulturamt der Stadt Köln und der IFM e.V. seit 2020 Projekte und Kooperationen von Künstler*innen oder Veranstalter*innen, die sich kurzfristig oder aufgrund unvorhersehbarer Möglichkeiten ergeben. Um auch umfangreichere Vorhaben mit großen Besetzungen und aufwendigere Produktionen fördern zu können, liegt die maximale Förderhöhe bei 5.000 EUR.
Zugelassen sind Anträge aus den Bereichen Jazz, Globale Musik, Klassik, Alte Musik, Neue Musik, Elektronik, Klangkunst, Musiktheater, musikstilübergreifende und transdisziplinäre Projekte. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Dokumentationen, Recherchen, Kompositionsvorhaben, Workshops, Gesprächsformate, Honorare, Reise- und Unterbringungskosten, Produktionskosten, Raum- und Technikmiete sowie Öffentlichkeitsarbeit. In Ausnahmefällen ist auch die Deckung kurzfristig auftretender Finanzierungsbedarfe in längerfristig geplanten Projekten möglich.
Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden und werden zeitnah bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt seit 2025 ausschließlich über ein Online-Portal unter https://ifm-foerderportal.de.
Einzureichen sind:
- eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens (max. 750 Zeichen),
- eine ausführliche Projektbeschreibung (bis max. 5.000 Zeichen),
- ein ausgeglichener, nachvollziehbarer Kosten- und Finanzierungsplan.
- Bei Bedarf können Anlagen ergänzt werden.
Hinweis: Es sind Drittmittel in Höhe von mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben einzubringen (zum Beispiel durch andere Fördernde oder Sponsor*innen) oder auch in Form eigener Geldmittel (Eigenmittel).
Über Anträge mit Beträgen bis einschließlich 1.500 EUR entscheiden Geschäftsführung und Vorstand des IFM e.V. grundsätzlich fortlaufend und kurzfristig.
Über Anträge mit Beträgen über 1.500 EUR bis einschließlich 5.000 EUR berät stets eine aus wechselnden Vertreter*innen der IFM-Teilszenen zusammengesetzte Jury jeweils zeitnah nach Ablauf folgender Einreichungsfristen:
Freitag, 6. Juni 2025
Freitag, 18. Juli 2025
Freitag, 5. September 2025
Freitag, 17. Oktober 2025
Anträge für 2025 können längstens bis Freitag, 17. Oktober 2025 eingereicht werden. Später eingehende Anträge können für die Vergabe grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Mitglieder der Jury 2025 sind:
Alte Musik: Sophia Aretz, Norbert Rodenkirchen // elektronik+klangkunst: Lukas Schäfer, (Dirk Specht) // Globale Musik: Antje Hollunder, (Albrecht Maurer) // Jazz: Sophie Emilie Beha, Jonas Engel, Athina Kontou, (Hermes Villena) // Klassik: Miriam Griess, Michel Rychlinski, (Justyna Sliwa) // Neue Musik: Friedrich Jaecker, Barbara Schachtner // Musiktheater + Transdisziplinäre Projekte: Annegret Mayer-Lindenberg, (Anna Neubert) // Beisitzer*innen (beratend, ohne Stimmrecht): Ulla Oster, Dr. Thomas Strang (Vorstand IFM und IFM-Geschäftsführung).
Rückfragen können per Mail oder zu den folgenden Telefonzeiten an die IFM Geschäftsstelle gerichtet werden:
Montag, 10 bis 14 Uhr
Mittwoch, 10 bis 14 Uhr
Freitag, 10 bis 14 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 0221 - 678 10262
kleinstfoerderung@musik-in-koeln.de
Wer wird gefördert?
- professionelle freiberufliche Musikakteur*innen - Musiker*innen, Ensembles, Komponist*innen, Klangkünstler*innen, Programmmacher*innen, Veranstalter*innen etc. - mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt Köln.
Was wird gefördert?
- sich kurzfristig ergebende Projekte und Veranstaltungen in Köln aus den Bereichen Jazz, Globale Musik, Klassik, Alte Musik, Neue Musik, Elektronik, Klangkunst, musikstilübergreifende und transdisziplinäre Projekte; in Ausnahmefällen auch kurzfristig auftretende Finanzierungsbedarfe in längerfristig geplanten Projekten in Köln
- ausschließlich Projekte, die gesichert im jeweiligen Haushaltsjahr (Januar - Dezember) und innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden
- Honorare, Reise- und Unterbringungskosten, Produktionskosten, Raum- und Technikmiete sowie Öffentlichkeitsarbeit
Was wird nicht gefördert?
- Projekte, die bereits vor der Vergabeentscheidung begonnen wurden
- Projekte, die bereits von der Stadt Köln gefördert werden
- Projekte, die außerhalb Kölns stattfinden
- nicht- oder semi-professionelle Projekte, einschließlich studentischer Projekte
- Projekte, die musikalisch dem popkulturellen Bereich zuzuordnen sind (z.B. Pop, Rock, Metal, HipHop, Soul, R&B,Techno, House, EDM)
- Projekte, die im Rahmen der Kleinstförderung schon einmal beantragt und abgelehnt wurden
- Anträge, die sich ausschließlich auf Proben beziehen
- Musiker*innenhonorare im Rahmen von Tonträger- und Videoproduktionen ohne Livepublikum
- Fotoshootings
- Verpflegungskosten
Anträge sollen einen Mindesttagessatz nicht unter 200 EUR für professionelle Musiker*innen bzw. ein Mindesthonorar nicht unter 15 EUR/Stunde für alle anderen Mitwirkenden vorsehen.
- Anträge können seit 2025 ausschließlich online unter https://ifm-foerderportal.de gestellt werden. Für die Einreichung eines Antrages müssen Sie sich zunächst im Antragsportal registrieren und dann dort anmelden.
- Wählen Sie die für Ihren Bedarf passende Antragsoption aus (Antrag mit einer Fördersumme bis 1.500 EUR oder Antrag mit einer Fördersumme über 1.500 EUR bis 5.000 EUR)
- Ordnen Sie das Projekt folgenden Teilszenen zu: Alte Musik, Elektronik+Klangkunst, Globale Musik, Jazz, Klassik, Neue Musik, Musiktheater und transdisziplinäre Projekte und/oder musikstilübergreifend.
- Benennen Sie in der Kurzbeschreibung, wofür genau der Zuschuss beantragt wird. Beschreiben Sie möglichst präzise den Kern Ihres Projektes. Orientieren Sie sich dabei an den typischen „W-Fragen“: Wer? Was? Wann? Wo? (Künstler / Konzert, Komposition etc. / Termin/Zeitraum / Ort). Beginnen Sie die Kurzbeschreibung mit „Gefördert werden soll…“ und beantworten Sie die W-Fragen in ganzen Sätzen.
- Nutzen Sie die Projektbeschreibung für eine ausführliche, vertiefende Darstellung Ihres geplanten künstlerischen Vorhabens.
- Erstellen sie eine nachvollziehbare und hinsichtlich Höhe und Umfang begründbare Kostenplanung unter Berücksichtigung der einzubringenden Drittmittel.
- Anträge sollen einen Mindesttagessatz nicht unter 200 EUR für professionelle Musiker*innen bzw. ein Mindesthonorar nicht unter 15 EUR/Stunde für alle anderen Mitwirkenden vorsehen.
- Reichen Sie den fertigen Antrag über das Förderportal ein. Sie erhalten im Anschluss eine automatische Eingangsbestätigung. Danach können Sie den Antrag nicht mehr bearbeiten. Vor Einreichung des Antrags besteht die Möglichkeit zur Zwischenspeicherung und späteren Fortsetzung der Bearbeitung.
- Anträge werden auch ohne Unterschrift akzeptiert.
- Der Kostenplan muss ausgeglichen sein, also Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe ausweisen. Alle geplanten Ausgaben müssen durch die geplanten Einnahmen einschließlich des beantragten Zuschusses gedeckt sein.
- Für die Einnahmenseite gilt überdies: Es müssen Drittmittel in Höhe von 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben eingebracht werden. Der von der IFM weitergereichte städtische Zuschuss ist eine subsidiäre (nachrangige) finanzielle Unterstützung. Er stellt nur einen Anteil der Gesamtfinanzierung dar. Neben dem beantragten Zuschuss müssen daher noch weitere Gelder eingeplant werden. Dies sollte durch Drittmittel (zum Beispiel andere Fördernde oder Sponsor*innen) erfolgen oder auch durch eigene Geldmittel (Eigenmittel). Bei der Finanzierung können prinzipiell also mehrere Fördergeber vorgesehen werden. Ehrenamtliche Eigenleistungen und Sachleistungen sind dagegen nicht möglich. Das "Zurückspenden" von Honoraren durch Projektteilnehmer*innen ist nicht erlaubt.
- Alle Kostenpositionen sind zu belegen (Verwendungsnachweis).