Unterjährige Kleinstförderung 2025
maximale Förderhöhe 5.000 EUR
Angesichts schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und gleichzeitig gewachsener Aufgaben und finanzieller Verpflichtungen gestaltete sich die Aufstellung eines soliden Haushalts für die Stadt Köln für die Jahre 2025/26 besonders herausfordernd. Der städtische Haushalt wurde daher erst im Februar vom Rat der Stadt Köln beschlossen und Ende März von der Bezirksregierung Köln genehmigt. Erst seit April können vom Kulturamt vorgesehene Fördermittel freigegeben werden.
Wir gehen davon aus, dass die unterjährige Kleinstförderung erfreulicherweise auch in 2025 wieder stattfinden wird. Ihre Umsetzung wird aber erst im späten Frühjahr beginnen (voraussichtlich Mai). Anträge für das Jahr 2025 können dann nur über unser neu eingerichtetes Förderportal eingereicht werden; den genauen Startzeitpunkt und weitere Informationen geben wir noch bekannt. Bis dahin bitten wir von Antragseinreichungen abzusehen. Vor offiziellem Start eingehende Anträge können für die Förderung nicht berücksichtigt werden.
- Maximale Förderhöhe 5.000 Euro
- Vergabe fortlaufend
Mit der Kleinstförderung unterstützen das Kulturamt der Stadt Köln und der IFM e.V. seit 2020 Projekte und Kooperationen von Künstler*innen oder Veranstalter*innen, die sich kurzfristig oder aufgrund unvorhersehbarer Möglichkeiten ergeben. Um auch umfangreichere Vorhaben mit großen Besetzungen und aufwendigere Produktionen fördern zu können, wurde 2023 die maximale Förderhöhe auf 5.000 EUR angehoben.
Zugelassen sind Anträge aus den Bereichen Jazz, Globale Musik, Klassik, Alte Musik, Neue Musik, Elektronik, Klangkunst, Musiktheater und transdisiplinäre sowie musikstilübergreifende Projekte. Gefördert werden können Konzerte, Proben, Dokumentationen, Recherchen, Kompositionsvorhaben, Workshops, Gesprächsformate, Honorare, Reise- und Unterbringungskosten, Produktionskosten, Raum- und Technikmiete sowie Öffentlichkeitsarbeit. In Ausnahmefällen ist auch die Deckung kurzfristig auftretender Finanzierungsbedarfe in längerfristig geplanten Projekten möglich.
Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden und werden zeitnah bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt über ein online-Förderportal (genauere Daten werden noch bekanntgegeben).
Wir bitten um Beachtung der Einreichungsfristen (s.u.) - innerhalb von 3 Monaten nach Bewilligung sollten die Projekte durchgeführt werden.
Vorzulegen sind:
- eine aussagekräftige Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens (max. 750 Zeichen),
- eine ausführliche Projektbeschreibung (bis max. 5.000 Zeichen),
- ein ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan.
- Bei Bedarf können Anlagen ergänzt werden.
Hinweis: Es sind Drittmittel in Höhe von mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben einzubringen (zum Beispiel durch andere Fördernde oder Sponsor*innen) oder auch in Form eigener Geldmittel (Eigenmittel).
Über Anträge mit Beträgen bis einschließlich 1.500 EUR entscheidet die Geschäftsführung in enger Abstimmung mit dem Vorstand des IFM e.V. fortlaufend und kurzfristig.
Über Anträge mit Beträgen über 1.500 EUR bis einschließlich 5.000 EUR entscheidet eine aus wechselnden Mitgliedern der IFM-Teilszenen zusammengesetzte Jury jeweils zeitnah nach Ablauf der Einreichungsfristen (werden noch bekanntgegeben).
Rückfragen können per Mail oder zu den folgenden Telefonzeiten an die IFM Geschäftsstelle gerichtet werden:
Montag, 10 bis 14 Uhr
Mittwoch, 10 bis 14 Uhr
Freitag, 10 bis 14 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon: 0221 - 678 10262
buero@musik-in-koeln.de
- professionelle freiberufliche Musikakteur*innen - Musiker*innen, Ensembles, Komponist*innen, Klangkünstler*innen, Programmmacher*innen, Veranstalter*innen etc. - mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt Köln.
Was wird gefördert?
- sich kurzfristig ergebende Projekte und Veranstaltungen in Köln aus den Bereichen Jazz, Globale Musik, Klassik, Alte Musik, Neue Musik, Elektronik, Klangkunst, Musiktheater und transdisziplinäre sowie musikstilübergreifende Projekte; in Ausnahmefällen auch kurzfristig auftretende Finanzierungsbedarfe in längerfristig geplanten Projekten in Köln
- ausschließlich Projekte, die gesichert im jeweiligen Haushaltsjahr (Januar-Dezember) und innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden
- Honorare, Reise- und Unterbringungskosten, Produktionskosten, Raum- und Technikmiete sowie Öffentlichkeitsarbeit
Was wird nicht gefördert?
- Projekte, die bereits vor der Vergabeentscheidung begonnen wurden
- Projekte, die bereits von der Stadt Köln gefördert werden
- Projekte, die außerhalb Kölns stattfinden
- Projekte, die musikalisch dem popkulturellen Bereich zuzuordnen sind (z.B. Pop, Rock, Metal, HipHop, Techno)
- Projekte, die im Rahmen der Kleinstförderung schon einmal beantragt und abgelehnt wurden
- Anträge, die sich ausschließlich auf Proben beziehen
- Musiker*innenhonorare im Rahmen von Tonträger- und Videoproduktionen ohne Livepublikum
- Fotoshootings
- Verpflegungskosten
Anträge sollten eine Mindestgage nicht unter 200 EUR für professionelle Musiker*innen bzw. ein Mindesthonorar nicht unter 15 EUR/Stunde für alle anderen Mitwirkenden vorsehen.
- Anträge können nur über das online-Förderportal eingereicht werden (genauere Daten werden noch bekanntgegeben)
- Ordnen Sie das Projekt einer der Teilszenen zu: Alte Musik, Elektronik+Klangkunst, Globale Musik, Jazz, Klassik, Neue Musik, Musiktheater und transdisziplinäre Projekte, musikstilübergreifend.
Benennen Sie in der Kurzbeschreibung, wofür genau der Zuschuss beantragt wird. Beschreiben Sie möglichst konkret und kurz den Kern Ihres Projektes. Orientieren Sie sich dabei an den typischen „W-Fragen“: Wer? Was? Wann? Wo? (Künstler / Konzert, Komposition etc. / Termin/Zeitraum / Ort).
Nutzen Sie die Projektbeschreibung für eine ausführliche, vertiefende Darstellung Ihres geplanten künstlerischen Vorhabens.
Erstellen sie eine nachvollziehbare und hinsichtlich Höhe und Umfang begründbare Kostenplanung unter Berücksichtigung der einzubringenden Drittmittel.
- Über Anträge mit Beträgen bis einschließlich 1.500 EUR entscheidet die Geschäftsführung in enger Abstimmung mit dem Vorstand des IFM e.V. fortlaufend und kurzfristig.
- Über Anträge mit Beträgen über 1.500 EUR bis einschließlich 5.000 EUR entscheidet eine aus wechselnden Mitgliedern der IFM-Teilszenen zusammengesetzte Jury jeweils zeitnah nach Ablauf der Einreichungsfristen (werden noch bekanntgegeben).
- Antragsformular
- Antragsbedingungen & FAQ
- Muster-Abschlussbericht (Verwendungsnachweis)
- Vorlage Belegliste (excel-Vorlage Verwendungsnachweis)
- Logo-Paket IFM
- Logo-Paket Kulturamt Köln (externer Link)